DIE MAASTRICHT - KRITERIEN
Die Teilnahme an der Europäischen Währungsunion ist nach dem Vertrag von Maastricht an fünf Kriterien geknüpft.
Sie sollen sicherstellen, dass die Euro-Länder sich wirtschaftlich so angenähert haben, dass sie reif für eine gemeinsame Währung sind:
1. Die Neuverschuldung soll nicht mehr als drei Prozent ( 3% ) des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen.
2. Für die Staatsverschuldung gilt ein Richtwert von 60 Prozent ( 60% ) des BIP, den die Länder einhalten oder dem sie sich annähern sollen.
3. Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte ( 1,5% ) über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten Länder liegen.
4. Die langfristigen Zinssätze dürfen nicht mehr als zwei Prozentpunkte ( 2% ) über dem Durchschnitt der drei EU-Länder mit den niedrigsten Zinsen liegen.
5. Die Währung muß sich mindestens zwei Jahre spannungsfrei und ohne Abwertung im Europäischen Währungssystem bewegt haben.