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-Europäische Union-

- Verordnungen zur Kohäsions- und Regionalpolitik für 2007-2013 -

In den Artikeln 158-162 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist das Ziel verankert:

– eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern und eine Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu entwickeln, indem Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen verringert werden –

Der  MINISTERRAT  und das  EUROPÄISCHE PARLAMENT
haben jetzt laut einer Mitteilung der Kommission vom 13.07.06 ein paket von fünf

« Verordnungen zur Kohäsions- und Regionalpolitik für 2007-2013 »

angenommen. (308 Mrd. EUR)

blue_upINHALT:

I.  Allgemeines

II.  Die Strukturfondsverordnungen 2007 bis 2013.

III.  Ziele, förderwürdige Regionen und Instrumente.

IV.  Konzentration der kohäsionspolitischen Instrumente auf prioritäre Themenbereiche.

V.  Neue regionalpolitische Instrumente und Finanztechniken.

INHALT ^  I.  Allgemeines.

Mehr Wachstum und Beschäftigung für alle Regionen und Städte der Europäischen Union-

das ist die Kernbotschaft der Kohäsionspolitik und ihrer Instrumente zwischen 2007 und 2013.

In diesem Zeitraum wird sich laut Kommission die bis dato größte Investition der EU durch kohäsionspolitische Instrumente auf 308 Mrd. EUR belaufen.


a. – Mit den Finanzmitteln sollen regionale Wachstumsprogramme gefördert und Anreize zur Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben werden.

82% des Gesamtbetrags werden auf das Konvergenzziel konzentriert, im Rahmen dessen

–  die ärmsten Mitgliedstaaten und Regionen in den Genuss der Förderung – kommen.

b. – In den übrigen Regionen werden etwa 16%der Mittel aus den Strukturfonds dazu verwendet, Innovation, nachhaltige Entwicklung, eine bessere Zugänglichkeit und Ausbildungsprojekte im Rahmen des Ziels:

– Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung –   zu fördern.

c. – Weitere 2% werden für die grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit im Rahmen des Ziels:

– Europäische territoriale Zusammenarbeit –  bereitgestellt.

Es wird erwartet, dass die Kohäsions- und Regionalpolitik ein zusätzliches Wachstum von etwa 10% in den Regionen bewirken wird, die derzeit hinter der allgemeinen Entwicklung zurückbleiben. In der Folge wird von mehr als 2,5 Mio. neu geschaffenen Arbeitsplätze ausgegangen.

Im vergleich zum Zeitraum 2000 bis 2006 wurden folgende wichtige politische Änderungen vorgenommen:

- der Schwerpunkt der Kohäsions- und Regionalpolitik liegt nun deutlicher auf der überarbeiteten Agenda für Wachstum und Beschäftigung, damit sollen den Beteiligten auf der regionalen und kommunalen Ebene mehr Anreize gegeben werden, sich die Agenda zu Eigen zu machen;

- die Kohäsions- und Regionalpolitik wurde durch die Schaffung einer neuen Architektur, insbesondere eines strategireschen Ansatzes modernisiert;

- die Durchführung der Kohäsions- und Regionalpolitik wird künftig einfacher und effizienter, da beispielweise die Zahl der Instrumente von sechs auf drei veringert wird, ein neuer Grundsatz der Verhältnismäßigkeit für weniger Bürokratie sorgt, sich die Zahl der Programmierungsschritte von drei auf zwei verringert, die nationalen Zuschussfähigkeitsregeln anstelle der gemeinschaftsregeln zur Anwendung kommen sollen und sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Regionen mehr Transparenz bei der Fondsverwaltung sorgen müssen.

Die strategischen Leitlinien der Gemeinschaft konzentrieren sich auf die Ziele, die in der gemeinschaftlichen Agenda für Wachstum und Beschäftigung formuliert wurden. Die Grundlage dafür stellen die – Strukturfondsverordnungen –, in denen gemeinsame Verwaltungsregeln festgelegt sind.
Vor diesem Hintergrund werden von den Mitgliedstaaten einzelstaatliche startegische Rahmenpläne sowie nationale und regionale operationelle Programme ausgearbeitet, in denen Schwerpunkte auf verschiedene Strategien und Investitionsbereiche gelegt werden.
Hier sind letztendlich die eigentliche Auswahl der zu fördernden Projekte getroffen und die nationalen und Regionalen Behörden arbeiten dabei mit Dienststellen der Kommission in der Bereichen strategische Begleitung und Auswahl, Kontrolle sowie Bewertung wichtiger Projekte zusammen.
Bestimmte Zielvorgabe für Ausgaben wurden vereinbart, um die Ziele der Agenda für Wachstum und Beschäftigung weiterzuverfolgen.
Für das Konvergenzziel beträgt die Zielvorgabe 60% und für das Ziel der Regionalen Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 75% der insgesamt verfügbaren Fördermittel, welche zweckgebunden sein müssen für Interventionen zur Förderung von beispielweise Forschung und Innovation, der Informationsgesellschaft und der nachhaltigen Entwicklung.

INHALT ^ II.  Die Strukturfondsverordnungen 2007 bis 2013.

In den Artikeln 158-162 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist das Ziel verankert:

-eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern und eine Politik zur Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zu entwickeln, indem Entwicklungsunterschiede zwischen den Regionen verringert werden-.

Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 besteht die rechtliche Grundlage der zur Verwirklichung dieser Ziele erforderlichen Instrumente aus einem Paket von fünf Verordnungen, die vom Rat und dem Europäischen Parlament im Juli 2006 angenommen wurden:

1. In einer Allgemeinen Verordnung sind gemeinsame Grundsätze, Regeln und Standards für die Anwendung der drei Kohäsionsinstrumente,d.h.:
– EFRE – des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
– ESF – des Europäischen Sozialfonds  und des
– Kohäsionsfonds  festgelegt.
Ausgehend vom Grundsatz der geteilten Verwaltung zwischen der Union und den Mietgliedstaaten und Regionen werden in der Verordnung ein neues Programmplanungsverfahren auf der Grundlage der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik und deren Begleitung (Follow up) sowie gemeinsame Standards für die finanzielle Abwicklung, die Kontrolle und die Evaluierung aufgestellt.
Das reformierte Durchführungssytem wird eine einfachere, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechende und dezentralere Verwaltung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds ermöglichen.

2. In der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung EFRE werden dessen Aufgaben und Interventionsbereiche festgelegt, beispielweise die Förderung öffentlicher und privater Investitionen, um zum Abbau der regionalen Ungleichgewichte in der Union beizutragen.
Mit dem EFRE werden EU - weit Programme in den Breichen regionale Entwicklung, wirtschaftlicher Wandel, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und territoriale Zusammenarbeit gefördert.
Finanzierungsschwerpunkte sind u.a.
– Forschung,
– Innovation,
– Umweltschutz, und
– Risikoverhütung, 
wobei auch den Infrastukturinvestitionen vor allem in den am wenigsten entwickelten Regionen weiterhin eine wichtige Rolle zukommt.

3. Der Europäische Sozialfonds ESF wird im Einklang mit der Europäischen Beschäftigungsstrategie durchgeführt und hat vier schwerpunkte:
– Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von beschäftigten und Unternehmen,
– Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und der Beteiligung am Arbeitsmarkt,
– Förderung der sozialen Eingliederung durch die Bekämpfung von Diskriminierung und durch die Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt für benachteiligte Personengruppe, sowie
– Förderung von Parnerschaften für Reformvorhaben in den Bereichen Beschäftigung und Eingliederung.

4. Der Kohäsionsfond  beteiligt sich an Interventionen in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Verkehrnetze.
Er betrifft Mitgliedstaaten mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von weniger als 90% des Gemeinschaftsdurchschnitts.
Er deckt die zehn neuen Mitgliedstaaten sowie Griechenland und Portugal ab.
Spanien gelangt übergangsweise in den Genuss von Fördermitteln aus dem Kohäsionsfonds.
Künftig wird sich der Kohäsionsfonds zusammen mit dem EFRE an mehrjährigen, dezentral verwalteten Investitionsprogrammen beteiliogen, anstatt von der Kommission einzeln zu genehmigende Vorhaben zu unterstützen.

5. Mit der fünften Verordnung wird ein Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit -EVTZ- eingerichtet.
Das Ziel, das mit diesem neuen Rechtsinstrument verfolgt wird, besteht in der Erleichterung der gernzüberschreitenden , transnationalen und/oder interregionalen zusammenarbeit zwischen regionalen und lokalen Behörden.
Diese Behörden wären mit einer eigenen, für die Durchführung von grenzüberschreitenden Kooperationsprogrammen erforderlichen Rechtspersönlichkeit ausgestattet und würden sich auf eine Vereinbarung zwischen den beteiligten nationalen, regionalen, lokalen und sonstigen öffentlichen Behörden stützen.

INHALT ^ III.  Ziele, förderwürdige Regionen und Instrumente.

Im Zeitraum von 2007 bis 2013 wird vom EFRE, dem ESF und dem Kohäsionsfonds zur Verwirklichung von drei Zielen beigetragen:

•  Konvergenz  ( EFRE, ESF, und Kohäsionsfond),

•  Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung ( EFRE, ESF ),

•  Europäische territoriale Zusammenarbeit ( EFRE ),

Regionen, die ein regionales BIP von unter 75% des EU-Durchschnitts aufweisen, sind im Rahmen des Konvergenz-ziels förderwürdig, während alle anderen regionen zugang zur Förderung im rahmen der Ziele Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung haben.

Die geografische Förderwürdigkeit von Regionen im Rahmen des Ziels Europäische territoriale Zusammenarbeit betrifft entweder grenzübergreifende Regionen oder solche , die Teil transnationaler Kooperationsgebiete sind. Diese Förderwürdigkeit wird auf der Grundlage einer Entscheidung der Kommission festgestellt.

Die finanziellen Ressourcen für die drei Ziele und das Zuteilungsverfahren sind in der Allgemeinen Verordnung festgelegt. Die Beträge werden zu Preisen des Jahres 2004 ausgedrückt. Im folgenden die Ziele, förderwürdigen Regionen und Zuweisungen:

Die Logik die dem Konvergenzziel zugrunde liegt, besteht darin, dass durch eine Förderung der wachstumssteigernden Bedingungen und Faktoren für die am wenigsten entwickelten Mitglidstaaten und Regionen eine tatsächliche Konvergenz, d.h. Annäherung an den EU-Durchschnitt, erzielt wird.
In einer EU mit 27 Mitgliedstaaten betrifft dieses Ziel 84 regionen - in 17 Mitgliedstaaten - mit einer Bevölkerung von 154 Mio. Menschen, deren BIP pro Kopf weniger als 75% des Gemeinschaftsdurchschnittes beträgt und auf einer "Auslaufbasis" weitere 16 regionen mit 16,4 Mio. Einwohnern, deren BIP wegen des statistischen Effekts der erweiterten EU nur geringfügig über diesem Schewellenwert liegt.

Der im Rahmen des Konvergenzziels verfügbare Betrag beläuft auf 251,1 Mrd.EUR, was 81,5% des Gesamtbetrags darstellt und sich folgendermaßen aufteilt:

– 189,6 Mrd. EUR für die Konvergenzregionen
– 12,5 Mrd. EUR den "Auslaufregionen"
– 61,6 Mrd. EUR dem Kohäsionsfonds vorbehalten sind (betrifft 15 Mitgliedstaaten)

Außerhalb der Konvergenzregionen wird mit den Zielen "Regionale Wettbewerbsfähigkeit" und "Beschäftigung" der Versuch unternommen , sowohl die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität von Regionen als auch die Beschäftigung durch einen zweifachen Ansatz zu verbessern.

Entwicklungsprogramme unterstützen die Regionen beim vorausschauenden Erkennen und bei der Förderung von wirtschaftlichen Veränderungen durch Innovation und durch die Förderung der Wissensgesellschaft, der unternehmerischen Initiative, des Umweltschutzes und des Zugangs zur Umwelt.

Die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätze wird durch Anpassungen des Personals und Investitionen in die Humanressourcen gefördert.

In einer EU mit 27 Mitgliedstaaten sind insgesamt 168 Regionen mit 314 Mio. Einwohnern förderwürdig.

Unter diesen finden sich 13 sogenannte "Phasing-in-Regionen" , d.h. Regionen in der Anlaufphase , mit 19 Mio. Einwohnern, die besondere finanzielle Zuweisungen aufgrund ihres früheren Status als Ziel-1-Regionen erhalten.

der Betrag von 49,1 Mrd. EUR - wovon 10,4 Mrd. EUR für die Anlaufregionen bestimmt sind - liegt knapp unter 16% der Gesamtzuweisung. Von diesem Ziel sind Regionen in 19 Mitgledstaatenbetroffen.

In Rahmen des Ziels der Europäischen territorialen Zusammenarbeit wird eine Stärkung

a)– der grenzübergreifenden Zusammenarbeit durch gemeinsame lokale und regionale Initiativen
b)– der transnationalen Zusammenarbeit mit dem Ziel einer integrierten territorialen Entwicklung und
c)– der interregionalen Zusammenarbeit sowie des Erfahrungsaustauschs erreicht.

Die in grenzübergreifenden Regionen lebende Bevölkerung beläuft sich auf 181,7 Mio. Einwoner (37,5% der gesamten EU - Bevölkerung), während alle EU-Regionen und Bürger von einem der derzeit bestehenden 13 transnationalen Kooperationsgebiete abgedeckt werden.

7,75 Mrd. EUR (2,5% des Gesamtbetrags) der für dieses Ziel verfügbaren Mittel teilen sich wie folgt auf:

– 5,57 Mrd. EUR für die grenzübergreifende,
– 1,58 Mrd. EUR für die transnationale und
– 392 Mio. EUR für die interregionaleZusammenarbeit.

INHALT ^ IV.  Konzentration der kohäsionspolitischen Instrumente auf prioritäre Themenbereiche.

In der Allgemeinen Verordnung ist eine neue Konzetration der Kohäsionsfördermittel auf Bereiche von gemeinsamem Interesse vorgesehen. Im Rahmen der so genannten Zweckbindung müssen Mietgliedstaaten die finanzielle Förderung auf Kategorien konzentrieren, die Teil der erneurten " Lissabon- Strategie " für Wachstum und Beschäftigung sind.

Diese Kategorien betreffen prioritäre Bereiche wie beispielweise

– Forschung und technologische Entwicklung,
– Innovation und unternehmerische Initiative,
– die Informationsgesellschaft,
– Verkehr (im Falle der Konvergenzregionen),
– Energie ( insbesondere erneuerbare Energiequellen),
– Umweltschutz,
– Humanressourcen,
– Aspekte der Arbeitsmarktpolitik.

Bei der Konvergenzregionen fallen für diese Zwecke 60% der Ausgaben unter die Zweckbindung und 75% bei der Regionen, die im Rahmen der Zielkategorie "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" gefördert werden. Die Bestimmungen gelten nur für die EU-15 aber nicht für die neuen Mitgliedstaaten.

INHALT ^ V.  Neue regionalpolitische Instrumente und Finanzierungstechniken.

Mit drei neuen regionalpolitischen Instrumenten für den Zeitraum 2007 bis 2013 sollen die Mitgliedstaaten und Regionen bei der wirtschaftlichen und effizienten Fondsverwaltung und dem Einsatz von finanztechnischen Instrumenten unterstützt werden. Eine engere Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der Europäischen Investitionsbank (EIB) und anderen Finanzinstituten wird den Kapazitätenaufbau auf der Ebene nationaler und regionaler Institutionen stärken.

Mit dem Instrument der " Gemeinsamen Hilfe bei der Unterstützung von Projekten in europäischen Regionen", kurz

–  JASPERS –  (Joint Assistance in Supporting Projects in European Regions)

soll die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, der EIB und der Europäischen Bank für Wiederaufbau uns Entwicklung gefördert werden, um Fachkenntnisse zu bündeln und Mitgliedstaaten und Regionen bei der Vorbereitung wichtiger Projekte zu unterstützen.

Die Initiative "Gemeinsame europäische Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen ", kurz

–  JEREMIE –  ( Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises)

wird gemeinsam von der Europäischen Kommission , der EIB und dem Europäischen Investitionsfonds, durchgeführt und verfolgt das Ziel, den Zugang zu Finanzmitteln für die Entwicklung von Unternehmen kleinster bis mittlerer Größe in den EU - Regionen zu vergrößern.

In Zusammenarbeit mit der EIB und der Entwicklungsbank des Europarates fördert die Kommission durch ihre Initiative

–  JESSICA –  (Joint European Support for Sustainable Investment in City Areas)

nachhaltige Investitionen in städtischen Gebieten.

The European Community has defined a new strategic goal:
- to become the most competitive and dynamic knowledge-based economy in the world. -

"European Council - March 2000-Lisbon / Barcelona 2002"

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