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4. EUROPE – FörderNews –
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In den kommenden zehn Jahren wird ein Drittel aller EU - Unternehmer, von denen die meisten einem Familienbetrieb vorstehen,
in den Ruhestand treten. Schätzungsweise bis zu 690 000 Unternehmen mit mehr als 2,8 Mio. Beschäftigten
sind jährlich betroffen.
Viele übertragungswillige Unternehmen finden keinen Nachfolger.
Vizepräsident der Europäischen Kommision – Günter Verheugen –
Es kann nicht hingenommen werden, dass Tausende gesunder Unternehmen und guter Arbeitsplätze nur deshalb verloren gehen, weil die Übertragung eines Unternehmens zu mühselig ist. Mit unserer heute vorgestellten Initiative wollen wir hierAbhilfe schaffen.
Wir wollen eine Verbesserung des wirtschaftlichen Umfelds und der Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmensübertragungen bewirken.
Nach einer Mitteilung der Europäischen Kommission von Dienstag , 14.03.06, beabsichtigt die kommission die Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu fördern. Die Kommission führt dazu aus:
Tausende von wirtschaftlich soliden Unternehmen, hauptsächlich KMU, schließen jedes Jahr ihre Tore, weil sie die mit der Übertragung eines Unternehmens verbundenen probleme nicht bewältigen können. Erschwerend kommt hinzu, dass der Altersdurchschnitt der europäischen Unternehmer immer weiter steigt.
Jetzt hat die Europäische Kommission angekündigt, wie sie dieses problem angehen will. Sie ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Übertragung eines Unternehmens steuerlich zu begünstigen, geeignete Finanzierungsbedingungen zu schaffen, zu sensibilisieren, auch weiche Faktoren zu berücksichtigen sowie das Mentoring zu unterstützen und transparente Börsen für Unternehmensübertragungen zu organisieren.
Diese Initiative ist Teil der neuen Strategie zur KMU-Förderung, mit der die Kommission gleichzeitig etwas für das Wirtschaftswachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der EU tun will - Themen, die im mittelpunkt der Frühjahrstagung des Rates am 23. und 24. März 2006 stehen.
Die Kommission empfielt den Mitgliedstaaten, ihre Anstrengungen in den nachstehenden Bereichen zu intesivieren:
1. Für die richtigen finanziellen Bedingungen sorgen.
2. Sensibilisierungsmaßnahmen, Einbeziehung weicher Faktoren und Förderung von Mentoring.
3. Transparente Börsen für Unternehmensübertragungen einrichten
4. Für eine übertragungsfreundliche gestaltung der Steuersysteme sorgen.
1. Für die richtigen finanziellen Bedingungen sorgen.
Die Förderung der Unternehmensnachfolge besteht insbesondere in der Finazierung von Unternehmensübertragungen.
Für Unternehmensgründungen gedachte fazilitäten, Darlehen und Bürgschaften sollten auch bei der Übernahme bestehender
Unternehmen in Anspruch genommen werden können. Bei der Dimensionierung dieser Instrumente muss bedacht werden, dass
Unternehmensübertragungen häufig finanzierungsintensiver sind als Neugründungen.
Beispiele:
In Belgien und Luxemburg werden zinsgünstige Darlehen bereitgestellt, um Übertragungen zu erleichtern, in Dänemark, Frankreich und Österreich gibt es Darlehensbürgschaften zur Senkung der Risikoprämie. In Irland werden für Investitionen, einschließlich Unternehmensübertragungen, Steuervergünstigungen gewährt.
Die Kommission schlug mit dem neuen Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (RPWI) vor, die direkte Bereitstellung von Quasi-Beteiligungskapital (Mezzafinanzierung) und von Bürgschaften zu fördern, um KMU die Übertragungsphase zu erleichtern.
2. Sensibilisierungmaßnahmen, Einbeziehung weicher Faktoren und Förderung von Mentoring.
Viele misslungene Übertragungen hätten nicht scheitern müssen, wenn sie frühzeitig geplant worden wären und man den Rat von Fachleuten angehört hätte. Die mitgliedstaaten sollten Maßnahmen fördern, um Unternehmensinhaber dafür zu sensibilisieren, dass eine rechtzeitige Votbereitung von nöten ist.
Die Mitgliedstaaten sollten außerdem Mentoring-Programme aktiv fördern und unterstützen, die z.B. von Handels- und Handwerkskammern oder ähnlichen Einrichtungen angeboten werden.
Beispiele:
In den Niederlanden und in Österreich sensibilisieren die Handelskammern für eine rechtzeitige Vorbereitung der Übertragung , indem sie Schreiben an Unternehmen verschicken, deren Inhaber ein bestimmtes Alter erreicht hat.
3. Transparente Börsen für Unternehmensübertragungen einrichten.
Um Übertragungen an Dritte zu erleichtern, sollte die Zusammenführung möglicher Käufer und Verkäufer durch die Einrichtung und den Ausbau neutraler Dienste für alle Beteiligten gefördert werden. Solche Dienste müssen mehr tun, als nur Datenbanken für zur Übertragung anstehende Unternehmen anzulegen; sie mussen auch ein umfassendes Vermittlungsangebot beinhalten, mit dem sie partnerschaflich geprägte, geordnete und gut strukturierte Übertragungen gewährleisten.
Beispiele:
Im Rahmen des Kommissionsprojekts «Förderung von transparenten Börsen für Unternehmensübertragungen» aus dem Jahr 2004 werden vorbildliche Verfahren bei bestehenden Käufer - Verkäufer - Vermittlungssystemen für die Übertragung von KMU an Dritte untersucht. So gibt es in Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Österreich Börsen, die von den Handelskammern oder ähnlichen neutralen Einrichtungen betrieben werden.
4. Für eine übertragungsfreundliche Gestaltung der Steuersysteme sorgen.
Der Erlös aus der veräußerung eines Unternehmens sollte (teilweise) von der Einkommensteuer befreit werden, falls der Eigentümmer das Ruhestandalter fast erreicht hat. Außerdem sollte man spezielle Steuermäßigungen für Erlöse gewähren, die in ein anderes Unternehmen reinvestiert werden oder Finanzierung des Ruhestands des Firmeninhabers dienen.
Beispiele:
Steuerbefreiungen in Frankreich und in Irland, ermäßigte Steuersätze (Belgien, Deutschland, Österreich) oder eine degressive Steuerermäßigung im Vereigniten Königreich.
– Siehe auch:
Die Prozessbegleitung bei Mergers & Acqusitions-Projekten
Author: Peter H. Altherr – Associate Partner bei Remaco Merger AG – (Basel Ch.)
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" Oscar Wilde "
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